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Position des Bundes Naturschutz zur Nutzung von Sonnenenergie zur Stromerzeugung

Der BUND Naturschutz setzt sich mit Nachdruck für eine Energiewende ein.

Die Position unseres Verbandes ist seit Jahren, lange vor der aktuellen Krise, gleich geblieben. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass endlich Bewegung rein kommt.

Dazu gehören folgende Schritte:

1. Energie sparen (Senkung des Energieverbrauchs in den Bereichen Strom,
    Wärme, Verkehr)

2. Steigerung der Effizienz (Ausbeute erhöhen, Verluste senken, Beratung,
     Steuerreformen)

3. Ausbau der Erneuerbaren Energien

Die dezentrale Stromerzeugung mit Photovoltaik (PV)- Elementen spielt
dabei eine wichtige Rolle!

Gebäudeanlagen: Vorrangig sind PV- Anlagen auf Hausdächern an Fassaden
auf  Betriebsgebäuden und Überdachungen von Parkplätzen zu installieren!
Hilfreich ist dabei eine Bestandsaufnahme der für PV potenziell geeigneten
Gebäudeflächen in einer Gemeinde (Dachflächenkataster).

Freiflächenanlagen: Freie unbebaute Flächen können zusätzlich für
PV- Anlagen genutzt werden.

ŸVorrang haben dabei Konversionsflächen (Deponien, Industriebrachen, Lärmschutzwände und -wälle und Autobahnböschungen) (Anmerkung: sogenannte vorbelastete Gebiete)     

Ausschlussgebiete für Solarfelder sind Naturschutzgebiete, FFH- Gebiete (z.B. die Vilsecker Mulde und das Lauterachtal), Landschaftsschutzgebiete in Naturparken und geschützte Biotope.

Naturräumliche Gegebenheiten sind besonders zu beachten. In durch Wandertourismus geprägten Regionen sind verstärkte Aktivitäten zur Nutzung kommunaler Dachflächen zu unternehmen.

Bei  Solarfeldern auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind zu berücksichtigen:

die Auswirkungen der Anlage auf das Landschaftsbild (bestehende Landschaftsplanung, Fernwirkung, Erholungsfunktion)

die Auswirkungen auf die Landwirtschaft (Anbauflächenverluste, Nutzungskonkurrenz)

die Auswirkungen der Anlage auf den Naturhaushalt (Naturverträglichkeit, Auswirkungen auf die Biodiversität)          

Die gesetzlichen Vorgaben zur Errichtung von Solarfeldern (BauGB, EEG) müssen beachtet werden
(z. B. Bebauungsplan, Umweltbericht, Alternativstandortsprüfung, Fördervoraussetzungen erfüllen .......)

Für jede Anlage ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Eine abschließende Bewertung kann immer erst nach der Abwägung aller Aspekte getroffen werden!

ŸUnterstützende Maßnahmen:

Die betroffenen Anwohner/ Gemeindemitglieder sind rechtzeitig in alle Planungen  mit einzubinden (Informationsveranstaltungen, Beratungen)

Der Betrieb der Anlage als Bürgersolaranlage sollt ermöglicht werden; ersatzweise sollte der Erwerb von Anlagen-Anteilen möglich sein.

Im Gemeindegebiet sollte eine vorausschauende Suche und Einplanung geeigneter Flächen für  Solarfelder erfolgen (Vorrang- und Ausschlussbereiche im Flächennutzungsplan )

Kurzstromspeicher (Batterien) sind mittel-bis langfristig bei Dach- und Freiflächenanlagen einzuplanen         


Für Rückfragen:
 

Referat für Energie, Klima und Mobilfunkdes BN-Landesverbands